“Papamonat” = Frühkarenzurlaub

Sollten keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen kann Frühkarenzurlaub beim Dienstgeber beantragt werden.

Vorraussetzungen

  • gemeinsamer Haushalt mit der Kindesmutter
  • Zeitraum: von der Geburt des Kindes an bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter
  • Höchstausmaß: bis zu einem Monat (31 Tage)
  • Meldung: spätestens 1 Woche vor dem beabsichtigten Antritt
  • Krankenversicherung bleibt aufrecht

Finanzielles

Es handelt sich beim Frühkarenzurlaub um eine Dienstfreistellung gegen Entfall der Bezüge. Allerdings kann in einer Zeit von mindestens 28 Tagen und maximal 31 Tagen der Familienzeitbonus in der Höhe von 52,46 € pro Tag (Stand 2024) in Anspruch genommen werden. Dieser wird auf Antrag bei der zuständigen Krankenkasse beantragt.

Die Zeit des Karenzurlaubes ist in dienst-, besoldungs-, pensions- und sozialversicherungsrechtliche Hinsicht wie eine Väterkarenz zu behandeln. (= volle Anrechnung für Vorrückung und Pension ohne Beitragszahlung, Kündigungsschutz und Rückkehrrecht an die Schule)

Achtung! Falls der Vater später Kinderbetreuungsgeld bezieht wird sein Kinderbetreuungsgeld um den Familienzeitbonus reduziert, nicht jedoch die Bezugsdauer!