Der Familienbonus ist ein steuerlicher Absetzbetrag in der Höhe von bis zu 1.500 Euro/Jahr und Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird. Er kann über das Formular E30 nur auf beim Dienstgeber, entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder jährlich nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung, gewährt werden.
HÖHE bis zum 18. Geburtstag:
- € 2.000 für jedes Kind pro Jahr bzw.
- € 166,68 für jedes Kind pro Monat
HÖHE nach dem 18. Geburtstag:
- € 650 für jedes Kind pro Jahr bzw.
- € 54,18 für jedes Kind pro Monat
Aufteilung zwischen den Eltern/Varianten
Wahlfreiheit zwischen den Eltern
Die Wahlfreiheit gewährt Eltern Spielraum, den Steuervorteil optimal zu nützen. Bei mehreren Kindern können sie auch entscheiden, welche Variante für welches Kind (z. B.: Halbe-Halbe für ein Kind und ein ganzer Familienbonus für das andere Kind) gewählt wird.
- Ein Elternteil beantragt 100 %
- Beide Elternteile beantragen je 50 %