Fachkoordinatoren

Der Schulleiter kann Fachkoordinatoren bestellen. Den Fachkoordinatoren obliegt die Koordination der Unterrichtstätigkeit der einen bestimmten Pflichtgegenstand unterrichtenden Lehrer. Fachkoordinatoren werden vom Schulleiter bestellt.
Laut §51 TLSchG kann die Schulbehörde landesweite Fachkoordinatoren bestellen. Den landesweiten Fachkoordinatoren obliegt die schulübergreifende und landesweite Koordination der Unterrichtstätigkeit in einem bestimmten Pflichtgegenstand. Die Tätigkeit der landesweiten Fachkoordination kann mit 0,25 Wochenwerteinheiten in das Beschäftigungsausmaß eingerechnet werden.