Fast alle Schulveranstaltungen (Exkursionen von 5 bis 8 Stunden, Sporttage, Bildungstage,…) werden mit dem Formular “Reisegebühren für Schulveranstaltungen” abgerechnet!
Es dürfen nur die notwendigen Auslagen für die Fahrt verrechnet werden (z.B. Bahnfahrt nur 2. Klasse, Buskostenanteil).
Die Reisezulage (=Tagesgebühr) wird von der Excel-Datei automatisch berechnet.
Hat der Lehrer Auslagen für die Nächtigung, so kann er den tatsächlich anfallenden Betrag verrechnen, höchstens aber den doppelten Betrag, den die Schüler zu bezahlen haben.
Mindestens 2-tägige Schulveranstaltung:
Unabhängig von den Reisegebühren erhalten Lehrer, die an einer mindestens zweitägigen Schulveranstaltung mit Nächtigung teilnehmen und eine Schülergruppe pädagogisch-inhaltlich betreuen, eine pauschale Abgeltung für die damit verbundene Mehrarbeit.
Mindestens 4-tägige Schulveranstaltung:
Darüber hinaus gibt es für Leiter von Schulveranstaltungen, die mindestens vier Tage dauern (mit drei auswärtigen Nächtigungen für Lehrpersonen mit Dienstrecht “alt” bzw. auch ohne auswärtige Nächtigungen für Lehrpersonen mit Dienstrecht “neu”), eine zusätzliche Abgeltung.